| Entlassung
aus der Leibeigenschaft:
Freibrief für Cathrina Bruns aus Borbeck (1739) |
|
|||
| von Wolfgang Hase
Es war der 9. Oktober 1739. Freifrau Margaretha Dorothea Maria von Rhaden saß auf ihrem Gut Südholte an ihrem Schreibtisch und schnitt sich eine neue Schreibfeder an. Eine ihrer Mägde hatte ihre Dienstpflicht absolviert und benötigte eine schriftliche Bescheinigung. Aus Borbeck im Kirchspiel Wiefelstede stammte die Magd. Hier, in der Grafschaft Oldenburg gelegen, hatte die Familie von Rhaden schon seit dem 15. Jahrhundert den Meierhof (Bruns) zu eigen - bis zur Reformation als Lehen des Klosters Rastede - und auch die Leute auf dem Hof gehörten ihr - als Leibeigene. Den Vornamen ihrer Magd Bruns kannte die Freifrau nicht - ein Angestellter sollte später "Cathrina" an der ausgesparten Stelle nachtragen. Neben der Verwaltung des Stammsitzes ihrer Familie, dem Gut Südholz-Raden im Kirchspiel Bakum im Niederstift Münster, hatte das adelige Erbfräulein noch für das Gut Lethe, gelegen in den Kirchspielen Emstek und Großenkneten, zu sorgen. Hier, im fürstbischöflichen Niederstift Münster, galt noch weitgehend die seit dem Mittelalter entwickelte lehensrechtliche Sozialordnung. Die allermeisten Bauern hatten ihre Höfe als Lehen von einer der zahlreichen weltlichen Adelsfamilien oder von einer der geistlichen Einrichtungen. Damit verbunden war zumeist, dass auch die Bauernfamilien "eigenhörig" , also leibeigen waren - mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Leibeigen war auch die Familie Bruns aus dem ammerländischen Borbeck, die den dortigen Meierhof von der Familie von Rhaden schon seit dem späten Mittelalter zu Lehen hatte. Obwohl die damalige dänische Landesherrschaft in der Grafschaft Oldenburg bereits im späten 17. Jahrhundert die Leibeigenschaft faktisch abgeschafft und die unregelmäßig z. B. bei Hochzeiten und Todesfällen anstehenden Sondersteuern (Auffahrt, Weinkauf) durch regelmäßige Abgaben ersetzt hatte, galt dies für die Familie Bruns nicht. Ihr Grund- und Leibherr entstammte einer anderen, "ausländischen" Landesherrschaft. Und natürlich galt für die Leibeigenen das Recht ihrer Herrschaft. So musste auch die am 4. April 1720 geborene Tochter des Hausmanns Gerdt Bruns und seiner Ehefrau Anna ihren "angeborenen" Pflichten nachkommen. Dazu gehörte der Gesindezwangsdienst. Während für ihren Bruder, den Hoferben, die Dienstpflicht durch eine Geldzahlung ersetzt wurde, kam dies für die vier Geschwister nicht in Frage. Drei Jahre sollte sie auf den für sie recht weit entfernten Gütern ihrer Herrin als Magd dienen. Während das Dienstende durch die Urkunde - den Freibrief - eindeutig dokumentiert ist, gibt über den Dienstantritt eine andere Quelle Auskunft: Bis zum Sommer 1736 nimmt "Trine" Bruns, wie sie zu Hause heißt, regelmäßig zweimal jährlich an der Abendmahlsfeier teil, wie der Wiefelsteder Pastor Peters sorgfältig notiert. Drei Jahre Gesindezwangsdienst hatte die mittlerweile 19jährige Trine Bruns aus Borbeck also absolviert und war damit ihrer Verpflichtung nachgekommen. Was die Freifrau ihr in dem Freibrief gewährt, sind die Rechte auf Freizügigkeit, auf Niederlassungs- und Gewerbefreiheit - also die Rechte, die man später zu den "bürgerlichen Grundrechten" zählen sollte - 1739 noch längst keine Selbstverständlichkeit. Über den weiteren Lebensweg der Trine Bruns ist leider nichts weiteres bekannt. In ihr Heimatdorf kehrte sie nicht dauerhaft zurück: Erst in der "Franzosenzeit", im Jahre 1811, wurde hier der Zwang zum Kirchgang aufgehoben. In den Wiefelsteder Kirchbüchern jedoch begegnet sie uns - etwa als Teilnehmerin am Abendmahl, als Braut oder als Verstorbene - nicht mehr. Vielleicht war sie ja schon während ihres Dienstes für die Freifrau von Rhaden ihrem Partner für's Leben begegnet. Bei gründlicher Suche in den Kirchbüchern umliegender lutherischer Gemeinden ließe sich wohl unter den Hochzeiten oder Copulationen des Jahres 1739 ein Hinweis finden... Der Freibrief:
Transcript: Ich Margaretha Dorothea Maria von Raden fraw von der Däken fraw zum Sütholz und Lehte, bekenne und bezeuge hiemit vor mich meinen Erben und anErben das ich meine LeibEigene Magdt Cathrina Bruns von gerdt Bruns zu Borbeck Ehelich gebohren auf ihr untterthäniges anhalten erlaßen haben thun das auch und erlaßen dieselbe Krafft dieses also und dergestaldt das gemelte meine LeibEigene Magdt Cathrina Bruns zu Borbeck, mich mit der LeibEigenschafft weitter nicht untterworffen, besondern da von gäntzlich befreyet, und ohne meinen Erben und anErben behinderung nach ihrer guhten gelehgenheit in oder außer halb Landen in Städten Flecken oder Dörfferen sich niederlaßen, handthieren und nahrung treiben auch gleich andern frey gebohrenen persohnen in ämbteren zümpften und gilden auff und angenohmen werden möge dessen zur uhrkundt habe ich dießen freybrieff unttergezeichnet und mit meinen angebohren adlichen pittschafft hier untter wiessendtlich getrucket so geschen sütholtz den 9ten octobris anno 1739 Margaretha Dorothea Maria von Raden fraw von der Dä:kenzur Person: Margaretha Dorothea Maria von Raden (heutige Schreibweise Rhaden) Tochter des Dietrich Plato v. Rhaden aus der Adelsfamilie Südholz-Rhaden. Erbfräulein auf dem Gut Lethe, gelegen in den Kirchspielen Emstek und Großenkneten und Erbin des Gutes Südholz-Rhaden (Südholte) im Kirchspiel Bakum. Sie heiratete 1715 in 1. Ehe den Obersten Simon de Monbrun und 1736 in 2. Ehe Adam Ernst von der Decken. Von der Hausmannsstelle Bruns aus - dem "Meierhof zu Borbeck" - sollte später übrigens durch einen Sohn Gerd in der nahe gelegenen Heide die Hofstelle "Metjengerdes" gegründet werden - die Keimzelle der späteren Bauerschaft Metjendorf. Hierzu ist eine Sonder-Archiv-Seite in Arbeit.
|
||||